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Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem großen Problem nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die redlichen Unternehmen der Branche entwickelt.
Wem wurden nicht zu möglichen oder unmöglichen Zeiten zum Beispiel Lose der - im übrigen staatlichen - Lotterien angeboten, denen er so keinerlei Interesse entgegenbringen konnte oder wollte. Zumindest nicht beim dritten Anruf innerhalb einer Stunde. Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das darüber hinaus einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Um gegen die schwarzen Schafe der Branche vorgehen zu können, benötigen die entsprechenden Stellen jedoch die Mithilfe der Betroffenen. Sprich, Ihre Mithilfe.
Diese Website ist eine Initiatve des Call Center Forum Deutschland e. V., um Ihnen eine zentrale Anlaufstellte zur Information über ihre Rechte und zu den zuständigen Beschwerdestellen zu bieten. Sollten Sie Anregungen zur Verbesserung oder Erweiterung dieser Website haben, freuen wir uns über Ihr konstruktives
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Herzlichst, Ihr Manfred Stockmann
Präsident Call Center Forum Deutschland e. V. |